Jedes Fahrzeug, welchen einen Schaden der grösser ist als ein Bagatellschaden (z.B. kleine Parkbeule) erlitten hat, gilt als nicht unfallfrei. Die Bezeichnung " nicht unfallfrei " darf aber nicht mit dem Ausdruck "Unfallwagen / Unfallfahrzeug" verwechselt werden. Von einem Unfallwagen spricht man erst, wenn primär tragende Carrosserieteile (Hauptträger, Aufhängungen für Motor, Achsen, Getriebe, sowie Federbeinaufnahmen) erheblich beschädigt wurden.